Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Mit Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 habe ich die Struktur bei Mietimmobilien umgestellt.
Von nun an finden Sie auf dem Expose einen Link zu einem Onlineordner, in dem sich alle relevanten Informationen befinden.
Sie können ein Mietanbot herunterladen, den Mietvertragsentwurf einsehen, sich eine Ausfüllhilfe für das Mietanbot durchlesen und erhalten die Nebenkostenübersicht, den Energieausweis und einen Grundriss.
Die Schlichtungsstelle ist eine vorgerichtliche Behörde, die in wohnrechtlichen Angelegenheiten über Antrag aktiv wird. Diese Stelle ist eine gute Möglichkeit, sich zu wehren, wenn man sich von seinem Vermieter "ungerecht" behandelt fühlt. Man sollte aber aufpassen, die Angaben der Schlichtungsstelle als entgültig anzusehen. Zwischen den z.B.: Berechnungen zum Mietzins der Schlichtungsstelle und den Berechnungen eines gerichtlich bestellten Gutachters liegen oft sehr deutliche Unterschiede. So liegt die Mietzinsberechnung laut Schlichtungsstelle immer am untersten Ende, vor Gericht (und dorthin werden oft Verfahren abgezogen) werden dann deutlich andere Werte angesetzt.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 wird sich auch das Wesen des Suchauftrages ändern.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beauftragen eine(n) ImmobilienmaklerIn mit einem Alleinsuchauftrag und bezahlen nur, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde oder Sie lassen sich bei iherer Suche unterstützen und begleiten und bezahlen für diese Beratungsleistung nach Stundenaufwand oder gegen ein vorab fix vereinbartes Honorar.
Ich werde in Zukunft nur noch die Beratung und Begleitung anbieten. Das bedeutet, Sie sagen mir, welches Objekt Sie interessiert und ich nehme mit den Kollegen Kontakt auf, um einen Wunschbesichtigungstermin zu erhalten. Ich begleite Sie zum Termin und durch den gesamten Prozess der Anmietung durch. Dafür vereinbaren wir vorab ein Honorar, wovon eine Anzahlung sofort zu tätigen sein wird.
Dieses Honorar ist kein Vermittlungshonorar, da ich keinen Mietvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter vermittle. Ich helfe ihnen nur (als ihr Vertreter) gegenüber dem Makler und Vermieter bei der Auswahl und Beurteilung von Objekten und berate Sie auch in Bezug auf den Mietvertrag und bei der Wohnungsübernahme.