Sollte Ihnen das besichtigte Objekt gefallen, so können Sie ein Mietanbot über den im Expose befindlichen Link herunterladen. In diesem Ordner befindet sich auch eine Ausfüllhilfe (Infoblatt Bestellerprinzip), denn ich darf aus haftungsrechtlichen und konsumentenschutzrechtlichen Gründen ihnen kein vorformuliertes Mietanbot mehr zuschicken. Sie müssen mein Service nicht mehr bezahlen und ich will nicht trotzdem haftbar gemacht werden können.
Das Mietanbot ist also eine Hilfestellung und Sie können es nach ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen ausfüllen und abändern.
Schicken Sie das unterschriebene Mietanbot an mich und fordern mich auf, dieses an den Vermieter weiterzuleiten, werde ich dies umgehend tun.
Sollten Sie nicht bereits vorab alle Unterlagen (Ausweiskopie, Meldezettel, Einkommensnachweis, Bewerbungsschreiben), die ein Vermieter sehen will zugeschickt haben, hängen Sie diese Daten bitte im Email an.
Innerhalb der von ihnen gestellten Frist muss sich nun der Vermieter entscheiden. Stimmt der Vermieter zu, so ist das Mietanbot bindend (sofern Sie ein verbindliches Mietanbot abgegeben haben) und Sie müssen die Wohnung mieten. Sollten Sie danach aber doch noch zurücktreten, geht dies nur, wenn der Vermieter zustimmt. Meistens wird dies nur möglich sein, wenn Sie einen Schadensersatz (meistens in der Höhe einer Monatsmiete und meines Honorars) leisten.
Sollte der Vermieter sich nach Ablauf der Frist zur Annahme des Mietanbotes entscheiden, können Sie frei wählen, ob Sie den Vertrag noch unterschreiben wollen.
Es macht aber keinen Sinn, ein Mietanbot zu kurz zu befristen. Das setzt Vermieter unter Druck und neigen diese dann eher dazu, ein Mietanbot abzulehnen. Sollten Sie keine Frist eintragen, behält ein Mietanbot 14 Tage Gültigkeit.