Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Sollte Ihnen das besichtigte Objekt gefallen, so erstelle ich Ihnen ein Mietanbot, in dem alle wesentlichen Punkte (Art und Ausstattung des Objektes, Besichtigungstermin, Kosten, rechtliche Hinweise) enthalten sind. Dieses sende ich Ihnen als PDF per Email, sowie einen Vertragsentwurf und dem Energieausweis (falls vorhanden) zu.
Sie brauchen das Mietanbot nur noch zu unterschreiben, einen Termin eintragen, bis wann Sie sich an das Mietanbot gebunden fühlen und dieses dann unterschrieben, zusammen mit der unterschriebenen Provisionsvereinbarung, einer Ausweiskopie, ihrem Einkommensnachweis und einem kleinem Bewerbungsschreiben an mich zurück zu schicken. Ich leite diese Unterlagen an den Vermieter / die verwaltung weiter.
Innerhalb der von ihnen gestellten Frist muss sich nun der Vermieter entscheiden. Stimmt der Vermieter zu, so ist das Mietanbot bindend und Sie müssen die Wohnung mieten, bzw. ist auch die Provision zu bezahlen.
Sollte der Vermieter sich nach Ablauf der Frist zur Annahme des Mietanbotes entscheiden, können Sie frei wählen, ob Sie den Vertrag noch unterschreiben wollen.
Es macht aber keinen Sinn, ein Mietanbot zu kurz zu befristen. Das setzt Vermieter unter Druck und neigen diese dann eher dazu, ein Mietanbot abzulehnen. Sollten Sie keine Frist eintragen, behält ein Mietanbot 14 Tage Gültigkeit.
Ich bin eines der wenigen Unternehmen, das ihnen mit dem Mietanbot auch einen Entwurf des Mietvertrages und den Energieausweis zukommen lässt.
Änderungswünsche und Fragen können so leichter bearbeitet werden und Sie unterschreiben das Mietanbot erst, wenn Sie alle Einzelheiten kennen.
Die Schlichtungsstelle ist eine vorgerichtliche Behörde, die in wohnrechtlichen Angelegenheiten über Antrag aktiv wird. Diese Stelle ist eine gute Möglichkeit, sich zu wehren, wenn man sich von seinem Vermieter "ungerecht" behandelt fühlt. Man sollte aber aufpassen, die Angaben der Schlichtungsstelle als entgültig anzusehen. Zwischen den z.B.: Berechnungen zum Mietzins der Schlichtungsstelle und den Berechnungen eines gerichtlich bestellten Gutachters liegen oft sehr deutliche Unterschiede. So liegt die Mietzinsberechnung laut Schlichtungsstelle immer am untersten Ende, vor Gericht (und dorthin werden oft Verfahren abgezogen) werden dann deutlich andere Werte angesetzt.
Mit der Einführung des Bestellerprinzips am 1. Juli 2023 wird sich auch das Wesen des Suchauftrages ändern.
Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder Sie beauftragen eine(n) ImmobilienmaklerIn mit einem Alleinsuchauftrag und bezahlen nur, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde oder Sie lassen sich bei iherer Suche unterstützen und begleiten und bezahlen für diese Beratungsleistung nach Stundenaufwand oder gegen ein vorab fix vereinbartes Honorar.
Ich werde in Zukunft nur noch die Beratung und Begleitung anbieten. Das bedeutet, Sie sagen mir, welches Objekt Sie interessiert und ich nehme mit den Kollegen Kontakt auf, um einen Wunschbesichtigungstermin zu erhalten. Ich begleite Sie zum Termin und durch den gesamten Prozess der Anmietung durch. Dafür vereinbaren wir vorab ein Honorar, wovon eine Anzahlung sofort zu tätigen sein wird.
Dieses Honorar ist kein Vermittlungshonorar, da ich keinen Mietvertrag zwischen ihnen und dem Vermieter vermittle. Ich helfe ihnen nur (als ihr Vertreter) gegenüber dem Makler und Vermieter bei der Auswahl und Beurteilung von Objekten und berate sie auch in Bezug auf den Mietvertrag und bei der Wohnungsübernahme.