FAQ's

Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.

 

Maklervertrag

Maklervertrag

!Achtung! Diese Seite ist nur noch für Kaufimmobilien gültig   Seit 2014 gilt ein neues ...

Maklervertrag

!Achtung!

Diese Seite ist nur noch für Kaufimmobilien gültig

 

Seit 2014 gilt ein neues Konsumentenschutzgesetz, dass unseren Arbeitsalltag stark verändert hat.

War es früher üblich, einen Immobilientreuhänder/Makler anzurufen und einen Termin für eine Besichtigung zu vereinbaren, so werden Sie nun von vielen seriösen Anbietern aufgefordert, diese Beauftragung schriftlich zu tätigen.

Auch jetzt ist es möglich, diesen Maklervertrag mündlich abzuschließen, doch erschwert sich dann der Ablauf. Wegen der gesetzlichen Informationspflicht des Maklers muss dieser nachweisen, ihnen alle Informationen vor der Bekanntgabe der Adresse auf einem dauerhaft speicherbaren Datenträger übergeben zu haben. Das ist mündlich unmöglich, weshalb ich die Seite www.maklervertrag.at gegründet habe.

 

Um für Sie also tätig sein zu können (Expose mit genauer Adresse zuschicken und einen Besichtigungstermin vereinbaren), bedarf es aufgrund seit 13. Juni 2014 geänderter Konsumentenschutzbestimmungen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit meinem Unternehmen.

Unter dem Link www.maklervertrag.at/ID/mcr können Sie dies schnell und unkompliziert ausfüllen.

Gleich vorweg weise ich darauf hin, dass ein ausgewiesenes Vermittlungshonorar nur dann zu leisten ist, wenn es zu einem Abschluss eines Immobiliengeschäfts (z.B. Annahme eines Kaufanbotes) kommt.

Eine Besichtigung und die damit verbundene auch rechtliche Beratung ist kostenfrei!

Als Verbraucher (im Sinne des KSchG) haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag zu widerrufen.

Wenn Sie aber wollen, dass ich bereits vor Ablauf dieser Widerrufsfrist (14 Tage) für Sie tätig werden soll (=Expose zusenden und Besichtigung), kann ich dies nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch tun. In diesem Fall erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit * = Bekanntgabe der Adresse) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist dieses Rücktrittsrecht (und trotzdem müssen Sie nur dann eine Vermittlungsgebühr zahlen, wenn es zu einem Abschluss eines Immobiliengeschäftes (z.B. Annahme eines Kaufanbots) kommt).

Bitte übermitteln Sie mir ihren ausdrücklichen Wunsch, dass ich vorzeitig tätig werden soll (Checkbox anklicken). Im Fall eines Rücktritts gem. §11 FAGG verpflichten Sie sich, von den durch den Makler gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

*) Auf Grund eines abweichenden Geschäftsgebrauches genügt für die Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers die Namhaftmachung, insbesondere sofern vom Kunden keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden.

Weitere Informationen zur neuen Gesetzeslage finden Sie unter www.ovi.at/vrug oder auf den Seiten der Arbeiterkammer.

VRUG

VRUG

VRUG gilt seit 13. Juni 2014!! VRUG steht für Verbrauerrichtlinienumsetzungsgesetz und wurde von ...

VRUG

VRUG gilt seit 13. Juni 2014!!

VRUG steht für Verbrauerrichtlinienumsetzungsgesetz und wurde von der EU zum Schutz des Konsumenten eingeführt. Früher haben Sie durch den Anruf bei einem Makler mit der Vereinbarung eines Termines bzw. der Zusendung eines Exposes durch den Makler einen Maklervertrag mündlich abgeschlossen. Das ist nun in meinem Unternehmen nicht mehr möglich.

 Worum geht es in diesem Gesetz?

Kurz umrissen:  Wenn bei einem Verbrauch-Unternehmerergeschäft nicht spezielle Informationspflichten eingehalten werden, verlängert sich das Rücktrittsrecht um 1 Jahr auf insgesamt 1 Jahr und 14 Tage. Ansonsten hat der Konsument das Recht, von einem Vertrag 14 Tage lang zurückzutreten (in meinem Fall also vom Maklervertrag), auch wenn das Geschäft (Kaufvertrag) bereits abgeschlossen wurde.

Da dies für mich bedeuten würde, dass das Objekt übergeben wurde, ich aber dann kein Honorar erhalte, bleibt nichts anderes übrig, als in Zukunft Objekte erst dann mit Interessenten zu besichtigen, wenn diese 14 Tage verstrichen sind.

Ausnahmeregelung:

Wenn der Konsument ausdrücklich schriftlich auf dieses 14 tägige Rücktrittsrecht verzichtet, kann ich weiterhin in der von mir gewohnt schnellen Zeit Besichtigungstermine anbieten.

 

zukünftige Vorgangsweise:

In Zukunft werden Sie daher von mir zuerst einen Link (www.maklervertrag.at/ID/mcr) zugeschickt bekommen. Damit bitte ich Sie, mich ausdrücklich schriftlich zu beauftragen. Gleichzeitig erhalten Sie die Rücktrittsbelehrung mit Widerrufsformular, die Provisionsvereinbarung und die Willenserklärung ihrerseits auf ihr Rücktrittsrecht zu verzichten.

Erst wenn Sie mich beauftragt haben, erhalten Sie von mir ein Expose und einen Besichtigungstermin.

Da telefonische Anfragen dem FAGG (Fernabsatzgesetz) unterliegen, kann ich telefonische Anfragen nur bedingt beantworten.

Ich bitte um Verständnis, handelt es sich ja nicht um eine Schikane der Immobilientreuhänder und Makler, sondern um ein EU - Gesetz, dass ich einzuhalten habe.

Berechnung der Provision

Berechnung der Provision

Von der AK wird häufig kritisiert, dass Makler die Höhe der Provision falsch berechnen. Ich zeige ...

Berechnung der Provision

Von der AK wird häufig kritisiert, dass Makler die Höhe der Provision falsch berechnen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Höhe der gesetzlich erlaubten Höchstprovision selbst berechnen können.

Vermietung:
seit 1. Juli 2023 entfällt die Provision für Mieter
 
Kauf/Verkauf:
Formel:                       3% des Verkaufspreises + 20% Ust         (VP/100 x 3 x 1,2)
                                      z.B.: Verkaufspreis = € 100.000,00
                                      €100.000,00/100 = €1.000,00 x 3 = €3.000,00
                                      Ust: € 3.000,00/100= €30 x 20 = €600,00
                                      Gesamt: €3.600,00
Besichtigung

Besichtigung

Seit Einführung des Bestellerprinzips mit 1. Juli 2023 habe ich mein System anpassen müssen. ...

Besichtigung

Seit Einführung des Bestellerprinzips mit 1. Juli 2023 habe ich mein System anpassen müssen. Grundsätzlich sind Sie bei einer Besichtigung immer alleine mit mir im Objekt. Ich halte weiterhin keine Massenbesichtigungen ab.

Für Mietimmobilien:

Wenn Sie mir vorab schon alle für eine Anmietung notwendigen Unterlagen zukommen lassen, kann ich ihnen einen exklusiven Termin (im Rahmen der normalen Geschäftszeiten), möglichst nach ihren Terminmöglichkeiten anbieten. Sollten Sie mir keine Unterlagen, sondern nur rudimentäre Informationen bereit stellen, teile ich ihnen mit, wann die Wohnung aufgesperrt wird und Sie besichtigen können.

Sie müssen sich keinesfalls vor Ort, noch am selben Tag für oder gegen die Immobilie entscheiden. Gehen Sie in Ruhe nach Hause, überlegen noch einmal und lassen den Eindruck setzen. Sobald Sie sich für die Immobilie entschieden haben, schicken Sie mir das Mietanbot per Mail zu.

 

Für Kaufobjekte:

Sie müssen sich keinesfalls vor Ort, noch am selben Tag für oder gegen die Immobilie entscheiden. Gehen Sie in Ruhe nach Hause, überlegen noch einmal und lassen den Eindruck setzen. Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich ihnen gerne zur Verfügung! Sobald Sie sich für die Immobilie entschieden haben, schicken Sie mir ein Mail  und ich bereite das Kaufanbot für Sie vor.

 

Ich nehme in keinem Fall eine Anzahlung oder Provision vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder Annahme des Kaufanbotes an.

Auf Grund der Registrierkassenverordnung werden keine Barzahlungen mehr entgegen genommen!

Kaution

Kaution

Die Kaution dient der Sicherstellung für eventuell ausfallende Mietzinszahlungen aber auch um ...

Kaution

Die Kaution dient der Sicherstellung für eventuell ausfallende Mietzinszahlungen aber auch um Schäden am Objekt, die auf ein Fehlverhalten des Mieters zurück geführt werden können abzudecken. Keinesfalls dürfen Sie dies aber so verstehen, dass Sie am Ende ihrer Mietzeit einfach die letzten Monate keine Miete mehr zahlen.

Die Kaution wird üblicherweise 3 Monatsmieten (inkl. Ust) betragen, kann aber auch höher sein, wenn es sich um ein z.B. neu saniertes Objekt oder um eine Spezialimmobilie handelt.

Üblicherweise wird die Kaution am Ende der Mietzeit nicht sofort bar zurück gezahlt. Zuerst muss ein Zeitraum von etwa 2 - 4 Wochen abgewartet werden, um eventuelle Zahlungsrückstände (z.B: Strom/Gaslieferant, Telefon, Internet) begleichen zu können. Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter benötigt auch etwas Zeit, um sich die Wohnung im Detail anzuschauen. Danach wird die Kaution auf das von Ihnen angeführte Konto überwiesen.

In den meisten Fällen werden keine Sparbücher mehr akzeptiert. Zum einem entsteht durch eine Vielzahl von Sparbüchern ein großer Verwaltungsaufwand, zum anderen müssen die Sparbücher auch sicher verwahrt werden. Zusätzlich können Namenssparbücher jederzeit gesperrt werden und verliert damit das Sparbuch seinen Wert als Kaution.

Seit einiger Zeit ist es gesetzlich geregelt, dass Kautionen auf einem eigenen Konto angelegt werden müssen und jederzeit einsehbar sind.

Mietanbot

Mietanbot

Sollte Ihnen das besichtigte Objekt gefallen, so können Sie ein Mietanbot über den im Expose ...

Mietanbot

Sollte Ihnen das besichtigte Objekt gefallen, so können Sie ein Mietanbot über den im Expose befindlichen Link herunterladen. In diesem Ordner befindet sich auch eine Ausfüllhilfe (Infoblatt Bestellerprinzip), denn ich darf aus haftungsrechtlichen und konsumentenschutzrechtlichen Gründen ihnen kein vorformuliertes Mietanbot mehr zuschicken. Sie müssen mein Service nicht mehr bezahlen und ich will nicht trotzdem haftbar gemacht werden können.

Das Mietanbot ist also eine Hilfestellung und Sie können es nach ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen ausfüllen und abändern.

Schicken Sie das unterschriebene Mietanbot an mich und fordern mich auf, dieses an den Vermieter weiterzuleiten, werde ich dies umgehend tun.

Sollten Sie nicht bereits vorab alle Unterlagen (Ausweiskopie, Meldezettel, Einkommensnachweis, Bewerbungsschreiben), die ein Vermieter sehen will zugeschickt haben, hängen Sie diese Daten bitte im Email an.

Innerhalb der von ihnen gestellten Frist muss sich nun der Vermieter entscheiden. Stimmt der Vermieter zu, so ist das Mietanbot bindend (sofern Sie ein verbindliches Mietanbot abgegeben haben) und Sie müssen die Wohnung mieten. Sollten Sie danach aber doch noch zurücktreten, geht dies nur, wenn der Vermieter zustimmt. Meistens wird dies nur möglich sein, wenn Sie einen Schadensersatz (meistens in der Höhe einer Monatsmiete und meines Honorars) leisten.

Sollte der Vermieter sich nach Ablauf der Frist zur Annahme des Mietanbotes entscheiden, können Sie frei wählen, ob Sie den Vertrag noch unterschreiben wollen.

Es macht aber keinen Sinn, ein Mietanbot zu kurz zu befristen. Das setzt Vermieter unter Druck und neigen diese dann eher dazu, ein Mietanbot abzulehnen. Sollten Sie keine Frist eintragen, behält ein Mietanbot 14 Tage Gültigkeit.

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