Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Seit 2014 gilt ein neues Konsumentenschutzgesetz, dass unseren Arbeitsalltag stark verändert hat.
War es früher üblich, einen Immobilientreuhänder/Makler anzurufen und einen Termin für eine Besichtigung zu vereinbaren, so werden Sie nun von vielen seriösen Anbietern aufgefordert, diese Beauftragung schriftlich zu tätigen.
Auch jetzt ist es möglich, diesen Maklervertrag mündlich abzuschließen, doch erschwert sich dann der Ablauf. Wegen der gesetzlichen Informationspflicht des Maklers muss dieser nachweisen, ihnen alle Informationen vor der Bekanntgabe der Adresse auf einem dauerhaft speicherbaren Datenträger übergeben zu haben. das ist mündlich unmöglich, weshalb ich die Seite www.maklervertrag.at gegründet habe.
Um für Sie also tätig sein zu können (Expose mit genauer Adresse zuschicken und einen Besichtigungstermin vereinbaren), bedarf es aufgrund seit 13. Juni 2014 geänderter Konsumentenschutzbestimmungen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit meinem Unternehmen.
Unter dem Link www.maklervertrag.at/ID/mcr können Sie dies schnell und unkompliziert ausfüllen.
Gleich vorweg weise ich darauf hin, dass ein ausgewiesenes Vermittlungshonorar nur dann zu leisten ist, wenn es zu einem Abschluss eines Immobiliengeschäfts (z.B. Annahme eines Kauf oder Mietanbotes) kommt.
Eine Besichtigung und die damit verbundene auch rechtliche Beratung ist kostenfrei!
Als Verbraucher (im Sinne des KSchG) haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Maklervertrag zu widerrufen.
Wenn Sie aber wollen, dass ich bereits vor Ablauf dieser Widerrufsfrist (14 Tage) für Sie tätig werden soll (=Expose zusenden und Besichtigung), kann ich dies nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch tun. In diesem Fall erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit * = Bekanntgabe der Adresse) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist dieses Rücktrittsrecht (und trotzdem müssen Sie nur dann eine Vermittlungsgebühr zahlen, wenn es zu einem Abschluss eines Immobiliengeschäftes (z.B. Annahme eines Miet-/Kaufanbots) kommt).
Bitte übermitteln Sie mir ihren ausdrücklichen Wunsch, dass ich vorzeitig tätig werden soll (Checkbox anklicken). Im Fall eines Rücktritts gem. §11 FAGG verpflichten Sie sich, von den durch den Makler gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
*) Auf Grund eines abweichenden Geschäftsgebrauches genügt für die Verdienstlichkeit des Immobilienmaklers die Namhaftmachung, insbesondere sofern vom Kunden keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden.
Weitere Informationen zur neuen Gesetzeslage finden Sie unter www.ovi.at/vrug oder auf den Seiten der Arbeiterkammer.
VRUG gilt seit 13. Juni 2014!!
VRUG steht für Verbrauerrichtlinienumsetzungsgesetz und wurde von der EU zum Schutz des Konsumenten eingeführt. Früher haben Sie durch den Anruf bei einem Makler mit der Vereinbarung eines Termines bzw. der Zusendung eines Exposes durch den Makler einen Maklervertrag mündlich abgeschlossen. Das ist nun in meinem Unternehmen nicht mehr möglich.
Worum geht es in diesem Gesetz?
Kurz umrissen: Wenn bei einem Verbrauch-Unternehmerergeschäft nicht spezielle Informationspflichten eingehalten werden, verlängert sich das Rücktrittsrecht um 1 Jahr auf insgesamt 1 Jahr und 14 Tage. Ansonsten hat der Konsument das Recht, von einem Vertrag 14 Tage lang zurückzutreten (in meinem Fall also vom Maklervertrag), auch wenn das Geschäft (Miet- oder Kaufvertrag) bereits abgeschlossen wurde.
Da dies für mich bedeuten würde, dass das Objekt übergeben wurde, ich aber dann kein Honorar erhalte, bleibt nichts anderes übrig, als in Zukunft Objekte erst dann mit Interessenten zu besichtigen, wenn diese 14 Tage verstrichen sind.
Ausnahmeregelung:
Wenn der Konsument ausdrücklich schriftlich auf dieses 14 tägige Rücktrittsrecht verzichtet, kann ich weiterhin in der von mir gewohnt schnellen Zeit Besichtigungstermine anbieten.
zukünftige Vorgangsweise:
In Zukunft werden Sie daher von mir zuerst einen Link (www.maklervertrag.at/ID/mcr) zugeschickt bekommen. Damit bitte ich Sie, mich ausdrücklich schriftlich zu beauftragen. Gleichzeitig erhalten Sie die Rücktrittsbelehrung mit Widerrufsformular, die Provisionsvereinbarung und die Willenserklärung ihrerseits auf ihr Rücktrittsrecht zu verzichten.
Erst wenn Sie mich beauftragt haben, erhalten Sie von mir ein Expose und einen Besichtigungstermin.
Da telefonische Anfragen dem FAGG (Fernabsatzgesetz) unterliegen, kann ich telefonische Anfragen nur bedingt beantworten.
Ich bitte um Verständnis, handelt es sich ja nicht um eine Schikane der Immobilientreuhänder und Makler, sondern um ein EU - Gesetz, dass ich einzuhalten habe.
Von der AK wird häufig kritisiert, dass Makler die Höhe der Provision falsch berechnen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Höhe der gesetzlich erlaubten Höchstprovision selbst berechnen können.
Vermietung:Formel: Bruttomonatsmiete x 2 + 20% Ust (BMM x 2 x 1,2) Bruttomonatsmiete = Nettomiete + Betriebskosten (netto, auch Lift)sollten die Heiz-/Warmwasserkosten ebenfalls über den Vermieter verrechnet werden, ändert sich die Formel ein wenig Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (netto, auch Lift) + Heizungs-/Warmwasserkosten Kauf/Verkauf:Formel: 3% des Verkaufspreises + 20% Ust (VP/100 x 3 x 1,2) z.B.: Verkaufspreis = € 100.000,00 €100.000,00/100 = €1.000,00 x 3 = €3.000,00 Ust: € 3.000,00/100= €30 x 20 = €600,00 Gesamt: €3.600,00Besichtigungen sind immer Einzeltermine. Ich halte keine Massenbesichtgungen ab, sondern nehme mir für jeden Kunden genug Zeit, damit alle Fragen und Wünsche besprochen werden können.
Nachdem die Beauftragung (ich habe dafür eine eigene Seite gegründet www.maklervertrag.at) erfolgt ist, schicke ich ihnen das Expose per Mail zu, vereinbare mit ihnen einen Termin und zeigen ihnen ausführlich das Objekt.
Sie müssen sich keinesfalls vor Ort, noch am selben Tag für oder gegen das Objekt entscheiden. Gehen Sie in Ruhe nach Hause, überlegen noch einmal, lassen den Eindruck setzen und rufen an, falls noch weitere Fragen aufkommen. Sollten Sie sich am nächsten Tag für das Objekt entscheiden, erstelle ich Ihnen ein Miet/Kaufanbot und senden dieses per Mail zu.
Ich nehme in keinem Fall eine Anzahlung oder Provision vor der Unterzeichnung des Mietvertrages oder Annahme des Miet- oder Kaufanbotes an.
Auf Grund der registrierkassenverordnung werden keine Barzahlungen mehr entgegen genommen!
Die Kaution dient der Sicherstellung für eventuell ausfallende Mietzinszahlungen aber auch um Schäden am Objekt, die auf ein Fehlverhalten des Mieters zurück geführt werden können abzudecken. Keinesfalls dürfen Sie dies aber so verstehen, dass Sie am Ende ihrer Mietzeit einfach die letzten Monate keine Miete mehr zahlen.
Die Kaution wird üblicherweise 3 Monatsmieten (inkl. Ust) betragen, kann aber auch höher sein, wenn es sich um ein z.B. neu saniertes Objekt oder um eine Spezialimmobilie handelt.
Üblicherweise wird die Kaution am Ende der Mietzeit nicht sofort bar zurück gezahlt. Zuerst muss ein Zeitraum von etwa 2 - 4 Wochen abgewartet werden, um eventuelle Zahlungsrückstände (z.B: Strom/Gaslieferant, Telefon, Internet) begleichen zu können. Die Hausverwaltung bzw. der Vermieter benötigt auch etwas Zeit, um sich die Wohnung im Detail anzuschauen. Danach wird die Kaution auf das von Ihnen angeführte Konto überwiesen.
In den meisten Fällen werden keine Sparbücher mehr akzeptiert. Zum einem entsteht durch eine Vielzahl von Sparbüchern ein großer Verwaltungsaufwand, zum anderen müssen die Sparbücher auch sicher verwahrt werden. Zusätzlich können Namenssparbücher jederzeit gesperrt werden und verliert damit das Sparbuch seinen Wert als Kaution.
Seit einiger Zeit ist es gesetzlich geregelt, dass Kautionen auf einem eigenen Konto angelegt werden müssen und jederzeit einsehbar sind.
Bei der Errechnung der Provision wird immer von der Bruttomonatsmiete gesprochen. Ein zugegeben etwas unglücklicher Begriff, der oft zur Verwirrung beiträgt. Die Bruttomonatsmiete als Grundlage der Berechnung der Provision setzt sich aus der Nettomiete und den Betriebskosten zusammen. Keinesfalls ist hier die Ust miteinzubeziehen. Erst nach der Verdopplung der Bruttomonatsmiete wird die 20% Ust hinzugerechnet.
Veranschaulichung:
In diesem Beispiel sind die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht angeführt. Sollten diese vom Vermieter vorgeschreiben werden, dürfen diese ebenfalls als Bestandteil (aber ohne Ust.) der Bruttomiete herangezogen werden.
Auch Lift - Betriebskosten zählen zur Bruttomonatsmiete.
falsch: | richtig: | |||
Nettomiete | €100,00 | €100,00 | ||
BK | €50,00 | €50,00 | ||
10% Ust | €15,00 | €0,00 | ||
Bruttomonatsmiete: |
€165,00
|
€150,00
|
||
x 2 | €330,00 | €300,00 | ||
20% USt | €66,00 | €60,00 | ||
Gesamt/ Provision |
€396,00
|
€360,00
|