Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Von der AK wird häufig kritisiert, dass Makler die Höhe der Provision falsch berechnen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Höhe der gesetzlich erlaubten Höchstprovision selbst berechnen können.
Vermietung:seit 1. Juli 2023 entfällt die Provision für Mieter Kauf/Verkauf:Formel: 3% des Verkaufspreises + 20% Ust (VP/100 x 3 x 1,2) z.B.: Verkaufspreis = € 100.000,00 €100.000,00/100 = €1.000,00 x 3 = €3.000,00 Ust: € 3.000,00/100= €30 x 20 = €600,00 Gesamt: €3.600,00