Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Von der AK wird häufig kritisiert, dass Makler die Höhe der Provision falsch berechnen. Ich zeige Ihnen, wie Sie die Höhe der gesetzlich erlaubten Höchstprovision selbst berechnen können.
Vermietung:Formel: Bruttomonatsmiete x 2 + 20% Ust (BMM x 2 x 1,2) Bruttomonatsmiete = Nettomiete + Betriebskosten (netto, auch Lift)sollten die Heiz-/Warmwasserkosten ebenfalls über den Vermieter verrechnet werden, ändert sich die Formel ein wenig Bruttomiete = Nettomiete + Betriebskosten (netto, auch Lift) + Heizungs-/Warmwasserkosten Kauf/Verkauf:Formel: 3% des Verkaufspreises + 20% Ust (VP/100 x 3 x 1,2) z.B.: Verkaufspreis = € 100.000,00 €100.000,00/100 = €1.000,00 x 3 = €3.000,00 Ust: € 3.000,00/100= €30 x 20 = €600,00 Gesamt: €3.600,00