Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Die Schlichtungsstelle ist eine vorgerichtliche Behörde, die in wohnrechtlichen Angelegenheiten über Antrag aktiv wird. Diese Stelle ist eine gute Möglichkeit, sich zu wehren, wenn man sich von seinem Vermieter "ungerecht" behandelt fühlt. Man sollte aber aufpassen, die Angaben der Schlichtungsstelle als entgültig anzusehen. Zwischen den z.B.: Berechnungen zum Mietzins der Schlichtungsstelle und den Berechnungen eines gerichtlich bestellten Gutachters liegen oft sehr deutliche Unterschiede. So liegt die Mietzinsberechnung laut Schlichtungsstelle immer am untersten Ende, vor Gericht (und dorthin werden oft Verfahren abgezogen) werden dann deutlich andere Werte angesetzt.