Hier finden Sie eine Übersicht zu wichtigen Fragen rund um das Thema Immobilien, Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung, VRUG, FAGG, KSchg, Berechnung der Provision, Maklervertrag etc.
Bei der Errechnung der Provision wird immer von der Bruttomonatsmiete gesprochen. Ein zugegeben etwas unglücklicher Begriff, der oft zur Verwirrung beiträgt. Die Bruttomonatsmiete als Grundlage der Berechnung der Provision setzt sich aus der Nettomiete und den Betriebskosten zusammen. Keinesfalls ist hier die Ust miteinzubeziehen. Erst nach der Verdopplung der Bruttomonatsmiete wird die 20% Ust hinzugerechnet.
Veranschaulichung:
In diesem Beispiel sind die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht angeführt. Sollten diese vom Vermieter vorgeschreiben werden, dürfen diese ebenfalls als Bestandteil (aber ohne Ust.) der Bruttomiete herangezogen werden.
Auch Lift - Betriebskosten zählen zur Bruttomonatsmiete.